Qualitätssicherung

Deutscher Hopfen steht für eine hohe Qualität
und eine transparente Produktion.

Der Hopfenring wirkt dabei im Rahmen der Hopfenzertifizierung, der Neutralen Qualitätsfeststellung und dem Pflanzenschutzmittel-Rückstandsmonitoring an dem dreistufigen Qualitätssicherungs-System auf der ersten Vermarktungsstufe mit.

Zertifizierung

Die Hopfenzertifizierung garantiert eine lückenlose Rückverfolgbarkeit jeder Hopfenpartie hinsichtlich Anbaugebiet, Sorte und Erntejahr, sowie die Erfüllung der Mindestqualitätsanforderungen an „Deutschen Siegelhopfen“ nach EU-Recht. Ausschließlich zertifizierter Hopfen kann in der EU vermarktet werden.

Nachdem die Hopfenpflanzer den frisch geernteten Hopfen getrocknet und abgewogen haben, erfolgt die Erstzertifizierung des Hopfens. Die Hopfenballen werden versiegelt und der Zertifizierer führt die amtliche Kennzeichnung, sowie die Probenahme auf dem Betrieb durch. Erfüllt der Hopfen die Anforderungen wird eine Siegelurkunde über die Hopfenpartie ausgestellt – der Hopfen ist damit bereit für den Verkauf auf der ersten Vermarktungsstufe.

Der Hopfenring ist gemeinsam mit dem Landeskuratorium für Pflanzliche Erzeugung im Auftrag der Siegelgemeinden für die Erstzertifizierung von rund 99% der bayerischen Hopfenernte zuständig.

Im Anschluss an die Erstzertifizierung wird der Rohhopfen in der Regel an Verarbeitungswerke geliefert, wo Hopfenprodukte, wie Pellets oder Extrakte hergestellt werden. Beim Öffnen zur Weiterverarbeitung werden die Siegel der Erstzertifizierung gebrochen. Um weiterhin ein lückenlos rückverfolgbares Produkt sicherzustellen wird nun mit der Zweitzertifizierung begonnen. Hierfür ist ein geschlossener Bearbeitungsprozess notwendig, den ein amtlicher Prüfer überwacht. Der Hopfenring übernimmt die Zweitzertifizierung bei einer von Landwirten betriebenen Verarbeitungsstelle.

Hopfen Qualitätssicherung beim Hopfenring in Wolnzach
Hopfen Qualitätssicherung
Qualitätssicherung Hopfen beim Hopfenring

Neutrale Qualitätsfeststellung (NQF)

Durch die NQF erfolgt für die gesamte deutsche Hopfenernte eine neutrale Ermittlung zentraler Qualitätsparameter. Die Proben für die NQF werden vom Hopfenring an der Zertifizierungsstelle nach einem festgelegten Stichprobenverfahren entnommen. Während der Hopfenernte bringt ein Kurierdienst täglich die Proben zu einem neutralen Labor. Dort erfolgt durch qualifiziertes Personal eine Bonitur der Hopfendolden auf Befall mit Krankheiten und Schädlingen, Farbe, Geruch, sowie Sortenreinheit, Fremdbestandteile und Samenanteile. Außerdem wird der Wassergehalt, sowie der Anteil an Blättern, Stängeln und losen Doldenblättern, sowie Hopfenabfall analysiert.

Das Labor erstellt anhand der erhobenen Daten einen Qualitätsbefund, der Käufern und Verkäufern übermittelt wird. Dieser stellt die Basis für Zu- oder Abschläge vom zuvor vereinbarten Kaufpreis dar. Erfüllt der Hopfen die Mindestanforderungen nach der EU Verordnung 1850/2006 nicht, wird der Hopfenring als Zertifizierungsstelle informiert. Der Hopfen ist dann nicht verkehrsfähig und wird nicht zertifiziert. Im Rahmen der NQF organisiert der Hopfenring die Probenahme, Probentransport und die Auswertung für rund 10.000 Partien jährlich.

Bonitur der Hopfendolden

Bonitur der Hopfendolden

Neutrale Qualitätsfeststellung (NQF) Neutrale Qualitätsfeststellung (NQF)

Neutrale Qualitätsfeststellung (NQF)

Pflanzenschutzmittel-Rückstandsmonitoring

In einem dritten Schritt wird im Rahmen der NQF ein Pflanzenschutzmittel-Rückstandsmonitoring durchgeführt. Um einen repräsentativen Überblick über alle Sorten und Erntezeitpunkte zu erhalten, wird kontinuierlich jedes 20. Muster der NQF in anonymisierter Form für eine Rückstandsanalyse verwendet. Durch die Untersuchung der Hopfenmuster auf ca. 570 Wirkstoffe kann bereits während der Hopfenernte überprüft werden, ob die jeweiligen Rückstandshöchstwerte eingehalten werden. Der Hopfenring teilt den Käufern der Hopfenpartien die Ergebnisse der Untersuchung mit und wertet die Daten des Monitorings aus, um Beratungsaussagen ableiten zu können.