

Pflanzenschutz Sachkunde Fortbildung in Aiglsbach
Mit der Neuregelung des Pflanzenschutzgesetzes wurde beginnend mit dem Jahr 2013 auch festgelegt, dass sachkundige Personen jeweils immer im Zeitraum von 3 Jahren an einer anerkannten Fortbildungsmaßnahme teilnehmen müssen. Der 5. Dreijahreszeitraum für sogenannte „Altsachkundige“ beginnt am 01.01.2025 und endet am 31.12.2027. Folgende Unterscheidungen sind dabei zu beachten:
– Altsachkundige, sind Personen mit Beginn des 1. Fortbildungszeitraums 01.01.2013 (siehe Rückseite Scheckkarte), der zeitl. Abstand zwischen den Besuchen der Fortbildungen ist frei wählbar (1 Besuch je Zeitraum).
– Neusachkundige (Sachkundeprüfung nach dem 14.02.2012), sind Personen mit individuellem Beginn des 1. Fortbildungszeitraums (siehe Rückseite Scheckkarte) – 1. Zeitraum: Datum + 3 Jahre.
Die Schulungsgebühren betragen netto 33,50 € (zzgl. 19% Ust.).