Pflanzenschutz Sachkunde Fortbildung in Osseltshausen
Mit der Neuregelung des Pflanzenschutzgesetzes wurde beginnend mit dem Jahr 2013 auch festgelegt, dass
sachkundige Personen jeweils immer im Zeitraum von 3 Jahren an einer anerkannten Fortbildungsmaßnahme
teilnehmen müssen. Der 4. Dreijahreszeitraum für sogenannte „Altsachkundige“ beginnt am 01.01.2022 und
endet am 31.12.2024. Folgende Unterscheidungen sind dabei zu beachten:
– Altsachkundige, sind Personen mit Beginn des 1. Fortbildungszeitraums 01.01.2013 (siehe Rückseite Scheckkarte),
der zeitl. Abstand zwischen den Besuchen der Fortbildungen ist frei wählbar (1 Besuch je Zeitraum).
– Neusachkundige (Sachkundeprüfung nach dem 14.02.2012), sind Personen mit individuellem Beginn
des 1. Fortbildungszeitraums (siehe Rückseite Scheckkarte) – 1. Zeitraum: Datum + 3 Jahre.
Anmeldungen per Fax (08442 / 957 333) oder Post an Hopfenring e.V., Kellerstr. 1, 85283 Wolnzach