Pflanzenschutz Sachkunde Fortbildung
Mit der Neuregelung des Pflanzenschutzgesetzes wurde beginnend mit dem Jahr 2013 auch festgelegt, dass
sachkundige Personen jeweils immer im Zeitraum von 3 Jahren an einer anerkannten Fortbildungsmaßnahme
teilnehmen müssen. Der 4. Dreijahreszeitraum für sogenannte „Altsachkundige“ beginnt am 01.01.2022 und
endet am 31.12.2024. Folgende Unterscheidungen sind dabei zu beachten:
– Altsachkundige, sind Personen mit Beginn des 1. Fortbildungszeitraums 01.01.2013 (siehe Rückseite Scheckkarte),
der zeitl. Abstand zwischen den Besuchen der Fortbildungen ist frei wählbar (1 Besuch je Zeitraum).
– Neusachkundige (Sachkundeprüfung nach dem 14.02.2012), sind Personen mit individuellem Beginn
des 1. Fortbildungszeitraums (siehe Rückseite Scheckkarte) – 1. Zeitraum: Datum + 3 Jahre.
Fassen Sie frühzeitig den Besuch einer Fortbildung ins Auge und warten Sie nicht bis zum Ende des Dreijahreszeitraumes.
Diese Veranstaltung ist der einzige Fortbildungstermin des Hopfenrings im Frühjahr 2024. Die nächsten Termine
sind dann erst wieder im Herbst 2024.
Anmeldungen per Fax (08442 / 957 333) oder Post an Hopfenring e.V., Kellerstr. 1, 85283 Wolnzach